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Technischer Betriebswirt Prüfung: Ablauf, Fächer, Termine
Die Prüfung zum Geprüften Technischen Betriebswirt besteht aus drei Prüfungsteilen mit insgesamt neun einzeln bewerteten Prüfungsleistungen. Sie wird von der zuständigen IHK abgenommen und folgt einer bundesweit einheitlichen Prüfungsverordnung. Diese Seite erklärt Ablauf, Fächer, Bewertung, Wiederholung und Termine nach dem Stand Oktober 2026.
TBW-Trainer RedaktionStand 11. Oktober 202611 Min. Lesezeit
Das Wichtigste in Kürze
| Frage | Kurze Antwort |
|---|---|
| Auf welcher Grundlage wird geprüft? | Prüfungsverordnung vom 22. November 2004, zuletzt geändert am 9. Dezember 2019. Auf gesetze-im-internet.de ist im Oktober 2026 keine spätere Änderung vermerkt. |
| Aus welchen Teilen besteht die Prüfung? | Teil A „Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess“, Teil B „Management und Führung“ und der fachübergreifende technikbezogene Prüfungsteil mit Projektarbeit und Fachgespräch. |
| Wie viele Prüfungen sind das? | Neun Prüfungsleistungen: vier schriftliche Arbeiten in Teil A, zwei schriftliche Situationsaufgaben und ein Fachgespräch in Teil B, Projektarbeit und Fachgespräch im technikbezogenen Teil. |
| Wann ist die Prüfung bestanden? | Wenn in allen neun Prüfungsleistungen jeweils mindestens 50 Punkte erreicht sind (Note 4,4). |
| Wie entsteht die Gesamtnote? | Teil A zählt 30 %, Teil B 30 % und der technikbezogene Teil 40 %. |
| Gibt es eine zweite Chance? | Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden. In Teil A wird unter bestimmten Bedingungen vorher eine mündliche Ergänzungsprüfung angeboten. |
| Wann sind die Termine? | Teile A und B finden bundeseinheitlich zweimal im Jahr statt, im Frühjahr (Februar/März) und im Herbst (Oktober/November). Der nächste Frühjahrstermin 2027 ist der 24./25. Februar (Teil A) bzw. der 3./4. März (Teil B). Die Anmeldefristen legt jede IHK selbst fest. |
Die drei Prüfungsteile im Überblick
Die Prüfungsverordnung gliedert die Prüfung in drei Teile. Die Bezeichnungen „Teil A“ und „Teil B“ verwenden auch die DIHK-Unterlagen zum Prüfungsablauf; der dritte Teil heißt in der Verordnung „Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil“.
| Prüfungsteil | Gegenstand | Form und Dauer |
|---|---|---|
| Teil A: Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess | Vier Prüfungsbereiche: Volks- und Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen, Finanzierung und Investition, Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft | Vier schriftliche Arbeiten unter Aufsicht. Mindestzeiten: 1,5 / 3 / 3 / 3 Stunden, insgesamt höchstens 12 Stunden |
| Teil B: Management und Führung | Drei Situationsaufgaben, die die Handlungsbereiche Organisation und Unternehmensführung, Personalmanagement sowie Informations- und Kommunikationstechniken verbinden | Zwei Situationsaufgaben schriftlich (je mindestens 4, höchstens 5 Stunden), eine als situationsbezogenes Fachgespräch (30 bis 45 Minuten, davor 30 bis 45 Minuten Vorbereitung) |
| Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil | Praxisorientierte Projektarbeit mit technischem und kaufmännischem Hintergrund, dazu ein Fachgespräch mit Präsentation | Schriftliche Hausarbeit mit 30 Kalendertagen Bearbeitungszeit; Fachgespräch in der Regel 30, höchstens 45 Minuten; Präsentation höchstens 15 Minuten |
In welcher Reihenfolge die Teile abgelegt werden
Die Verordnung schreibt eine feste Reihenfolge vor:
- Teil B darf erst nach dem Ablegen von Teil A stattfinden. Verlangt wird das Ablegen, nicht das Bestehen.
- Der technikbezogene Prüfungsteil darf erst nach erfolgreichem Abschluss von Teil A und Teil B stattfinden.
- Mit dem technikbezogenen Teil soll spätestens ein Jahr nach dem erfolgreichen Abschluss von Teil A und B begonnen werden.
In der Praxis liegen Teil A und Teil B im selben Prüfungsfenster, bei den bundeseinheitlichen Terminen nur wenige Tage auseinander. Die Projektarbeit folgt danach: Die IHK Hannover nennt als Faustregel, dass sie frühestens im Halbjahr nach dem Bestehen von Teil A und B abgelegt werden kann.
Wer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, steht im Ratgeber Zulassung zum Technischen Betriebswirt. Die Projektarbeit erklärt der Ratgeber Projektarbeit und Fachgespräch.
Teil A: Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess
Teil A prüft betriebswirtschaftliches Grundlagenwissen mit Anwendungsbezug. Die Verordnung nennt je Prüfungsbereich Qualifikationsinhalte, die geprüft werden können:
| Prüfungsbereich | Mindestzeit | Inhalte, die geprüft werden können (Auswahl) |
|---|---|---|
| Aspekte der allgemeinen Volks- und Betriebswirtschaftslehre | 1,5 Stunden | Wirtschaftssysteme und soziale Marktwirtschaft, Wirtschaftskreislauf, Marktformen und Preisbildung, Konjunktur- und Wirtschaftspolitik, Europäische Union, Standort- und Rechtsformwahl |
| Rechnungswesen | 3 Stunden | Finanzbuchhaltung, Bilanzierungsgrundsätze, Jahresabschlüsse interpretieren, Kosten- und Leistungsrechnung, Kostenrechnungssysteme, unternehmensbezogene Steuern |
| Finanzierung und Investition | 3 Stunden | Investitionsrechnungen einschließlich kritischer Werte, Nutzwertrechnungen, Nutzungsdauer und Ersatzzeitpunkt, Finanzierungsformen und Finanzpläne |
| Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft | 3 Stunden | Marketinginstrumente, Produktlebenszyklus, Einkauf und Beschaffung, Lieferklauseln, Materialfluss und Logistik, Produktionsplanung und -steuerung, Fertigungstypen |
Ablauf der bundeseinheitlichen Prüfung
Nach dem Prüfungsablauf der DIHK-Bildungs-gGmbH ist Teil A auf zwei Tage verteilt. Am ersten Tag stehen Volks- und Betriebswirtschaftslehre (8.30 bis 10.00 Uhr) und Rechnungswesen (10.30 bis 13.30 Uhr) an, am zweiten Tag Finanzierung und Investition (8.30 bis 11.30 Uhr) sowie Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft (12.00 bis 15.00 Uhr). Das sind zusammen 10,5 Stunden und damit unter der Höchstgrenze von 12 Stunden.
Je Aufgabenteil sind höchstens 100 Punkte erreichbar. Die DIHK-Strukturierung ordnet den Qualifikationsinhalten Richtwerte zu; sie gilt seit der Frühjahrsprüfung 2012 und lässt kleine Abweichungen im Einzelfall zu. Die Bewertung von Teil A ist das arithmetische Mittel der vier Einzelbewertungen.
Hilfsmittel
Nach der DIHK-Hilfsmittelliste (gültig ab 1. Januar 2025) sind in allen Bereichen dokumentenechtes Schreibmaterial, ein Lineal, ein netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner und die von der IHK gestellte Formelsammlung zugelassen. Hinzu kommen je Bereich unkommentierte Gesetzestexte, etwa zum Handelsgesetzbuch, Aktiengesetz und zu den Steuergesetzen im Rechnungswesen. Klebezettel, Unterstreichungen und Normenverweise sind erlaubt. Vor der Prüfung gilt die Liste, die die IHK mit der Einladung verschickt.
Teil B: Management und Führung
Teil B besteht aus drei Situationsaufgaben, die jeweils mehrere Handlungsbereiche verbinden und die Inhalte aus Teil A mit einbeziehen. Zwei Aufgaben werden schriftlich bearbeitet, die dritte ist Gegenstand eines mündlichen, situationsbezogenen Fachgesprächs.
Die bundeseinheitlichen Termine nennen für die schriftlichen Aufgaben die Schwerpunkte Personalmanagement (1. Situationsaufgabe) und Informations- und Kommunikationstechniken (2. Situationsaufgabe). Im Fachgespräch steht nach der Verordnung der Handlungsbereich im Mittelpunkt, der nicht Kern einer schriftlichen Aufgabe war; das ist nach dem Merkblatt einer IHK die Organisation und Unternehmensführung. Jede schriftliche Situationsaufgabe dauert nach dem DIHK-Prüfungsablauf vier Stunden (8.30 bis 12.30 Uhr) und ist eine eigene Prüfungsleistung.
Wie Situationsaufgaben aufgebaut sind, welche Aufgabenarten vorkommen und wie das Fachgespräch abläuft, erklärt der Ratgeber Situationsaufgaben im Teil B.
Der technikbezogene Prüfungsteil
Im dritten Prüfungsteil bearbeitet man eine Projektarbeit mit technischem und kaufmännischem Hintergrund. Das Thema stellt der Prüfungsausschuss; er soll dabei Vorschläge der prüfenden Person berücksichtigen. Die Arbeit ist als schriftliche Hausarbeit anzufertigen, die Bearbeitungszeit beträgt 30 Kalendertage. Danach folgt ein Fachgespräch mit Präsentation, das aber nur geführt wird, wenn die Projektarbeit mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurde. Die Projektarbeit zählt zwei Drittel, das Fachgespräch ein Drittel.
Dieser Teil ist nicht Gegenstand dieser Plattform. Einzelheiten stehen im Ratgeber Projektarbeit und Fachgespräch.
Punkte, Noten und Bestehen
Jede Prüfungsleistung wird nach einem bundesweit einheitlichen Schlüssel mit 0 bis 100 Punkten bewertet. Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen jeweils mindestens 50 Punkte erreicht wurden. Einen Ausgleich zwischen Fächern gibt es nicht: Eine einzelne Leistung unter 50 Punkten genügt, damit der betroffene Prüfungsteil nicht bestanden ist.
| Punkte | Note | Bezeichnung |
|---|---|---|
| 100 bis 92 | 1,0 bis 1,4 | sehr gut |
| 91 bis 81 | 1,5 bis 2,4 | gut |
| 80 bis 67 | 2,5 bis 3,4 | befriedigend |
| 66 bis 50 | 3,5 bis 4,4 | ausreichend |
| 49 bis 30 | 4,5 bis 5,4 | mangelhaft |
| 29 bis 0 | 5,5 bis 6,0 | ungenügend |
So werden die Teile verrechnet
- Teil A: arithmetisches Mittel der vier Prüfungsbereiche.
- Teil B: arithmetisches Mittel der zwei schriftlichen Situationsaufgaben und des Fachgesprächs.
- Technikbezogener Teil: Projektarbeit mit zwei Dritteln, Fachgespräch mit Präsentation mit einem Drittel.
- Gesamtpunktzahl: Teil A 30 %, Teil B 30 %, technikbezogener Teil 40 %. Die Teilbewertungen und die Gesamtpunktzahl werden kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet, bevor die Note zugeordnet wird.
Rechenbeispiel: Teil A 72, Teil B 64 und technikbezogener Teil 81 Punkte ergeben 0,3 · 72 + 0,3 · 64 + 0,4 · 81 = 73,2, gerundet 73 Punkte. Das entspricht der Note 3,0 (befriedigend).
Die mündliche Ergänzungsprüfung
Die Verordnung sieht die mündliche Ergänzungsprüfung nur für die schriftlichen Prüfungsleistungen von Teil A vor. Sie wird angeboten, wenn in nicht mehr als einer schriftlichen Leistung eine mangelhafte Leistung (30 bis 49 Punkte) erbracht wurde. Liegt eine oder liegen mehrere schriftliche Leistungen im Bereich „ungenügend“ (unter 30 Punkte), gibt es sie nicht.
Die Ergänzungsprüfung soll anwendungsbezogen sein und in der Regel nicht länger als 20 Minuten dauern. Die schriftliche Bewertung und die mündliche Bewertung werden zu einer Note zusammengefasst, wobei die schriftliche Bewertung doppelt zählt.
Rechenbeispiel: 45 Punkte schriftlich und 60 Punkte mündlich ergeben (2 · 45 + 60) : 3 = 50 Punkte. Damit wäre die Leistung bestanden.
Für Teil B und den technikbezogenen Teil sieht die Verordnung keine mündliche Ergänzungsprüfung vor.
Nicht bestanden: Wiederholung und Befreiung
Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden. Meldet man sich innerhalb von zwei Jahren nach dem Ende des nicht bestandenen Teils zur Wiederholung an, kann man auf Antrag von einzelnen Prüfungsleistungen befreit werden, sofern die frühere Leistung ausgereicht hat. Auf Antrag können auch bereits bestandene Leistungen erneut abgelegt werden; dann zählt das letzte Ergebnis.
Besonderheit im technikbezogenen Teil: Ist das projektarbeitsbezogene Fachgespräch nicht bestanden, muss bei der Wiederholung auch die Projektarbeit mit einer neuen Aufgabe angefertigt werden.
Unabhängig davon kann nach dem Berufsbildungsgesetz in einzelnen Fällen eine Befreiung von Prüfungsbestandteilen möglich sein. Ausgeschlossen ist sie für das situationsbezogene Fachgespräch, die Projektarbeit und das projektarbeitsbezogene Fachgespräch. Ob ein Fall vorliegt, entscheidet die zuständige IHK.
Prüfungstermine: Wie sie zustande kommen und wo man sie findet
Teil A und Teil B werden mit bundeseinheitlichen Aufgaben zu bundeseinheitlichen Terminen geschrieben. Die Termine veröffentlicht die DIHK-Bildungs-gGmbH, die dazu auch einen Prüfungskalender führt. Wichtig: Nicht jede IHK bietet jeden Termin an. Die Anmeldung läuft immer über die zuständige IHK.
| Prüfungsfenster | Teil A (zwei Tage) | Teil B (zwei Tage) |
|---|---|---|
| Herbst 2026 | 22. und 23. Oktober 2026 | 28. und 29. Oktober 2026 |
| Frühjahr 2027 | 24. und 25. Februar 2027 | 3. und 4. März 2027 |
| Herbst 2027 | 28. und 29. Oktober 2027 | 3. und 4. November 2027 |
| Frühjahr 2028 | 16. und 17. Februar 2028 | 1. und 2. März 2028 |
| Herbst 2028 | 11. und 12. Oktober 2028 | 19. und 20. Oktober 2028 |
Die mündlichen Teile liegen später, je nach IHK einige Wochen bis wenige Monate nach den schriftlichen. Die IHK Köln nennt für den Herbst 2026 den Dezember 2026 bzw. Januar 2027 für die mündlichen Prüfungen in Teil B. Die Termine der Projektarbeit legt jede IHK selbst fest und gibt sie nach bestandenem Teil A und B bekannt.
Anmeldefristen unterscheiden sich je IHK
| IHK | Herbst 2026 (Teil A) | Frühjahr 2027 (Teil A) |
|---|---|---|
| Darmstadt | 1. Juli 2026 | 15. November 2026 |
| Köln | 1. Juli 2026 | 5. Januar 2027 |
| Berlin | 31. Juli 2026 | 31. Dezember 2026 |
| Hannover | 7. August 2026 | 18. Dezember 2026 |
Bei diesen vier IHK sind die Anmeldefristen für den Herbst 2026 abgelaufen (Stand 11. Oktober 2026); der nächste erreichbare Termin ist dort das Frühjahr 2027. Vor der Anmeldung muss die Zulassung geprüft sein, bei einigen IHK mit eigener Frist (Darmstadt zum Beispiel 1. November 2026 für das Frühjahr 2027). Manche IHK schließen die Anmeldung außerdem, sobald die Höchstzahl der Teilnehmenden erreicht ist. Verbindlich sind immer die Angaben der IHK, bei der man sich anmeldet.
Zeugnisse und Ergebnisse
Wer die Prüfung besteht, erhält von der IHK zwei Zeugnisse: Teil A ohne Prüfungsergebnisse, Teil B mit den Noten der drei Prüfungsteile, der Gesamtpunktzahl und der Gesamtnote. Die Korrekturzeit der schriftlichen Leistungen kann nach Angaben der IHK Berlin bis zu zehn Wochen dauern. Wann die Ergebnisse mitgeteilt werden, steht im Terminplan der jeweiligen IHK.
Wobei diese Plattform bei der Prüfung hilft
Hier auf der Plattform gibt es Prüfungsaufgaben der Jahrgänge 2017 bis 2026 zu den vier Prüfungsbereichen von Teil A, jeweils mit nachvollziehbarem Lösungsweg und Prüfungsmodus (Prüfungsaufgaben). Für Teil B gibt es ein Fallstudien-Training mit Fallakte, Rückmeldung zur eigenen Antwort und einer Prüfungssimulation über 240 Minuten (Fallstudien). Dazu kommen Zusammenfassungen und eine Formelsammlung. Der technikbezogene Prüfungsteil mit Projektarbeit und Fachgespräch ist nicht Gegenstand der Plattform.
Häufige Fragen
Wie viele Prüfungen hat der Technische Betriebswirt?
Es gibt drei Prüfungsteile mit zusammen neun Prüfungsleistungen: vier schriftliche Arbeiten in Teil A, zwei schriftliche Situationsaufgaben und ein Fachgespräch in Teil B sowie Projektarbeit und Fachgespräch im technikbezogenen Teil. In jeder dieser Leistungen sind mindestens 50 Punkte nötig.
Welche Fächer gehören zur Prüfung?
Teil A umfasst Volks- und Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen, Finanzierung und Investition sowie Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft. Teil B verbindet Organisation und Unternehmensführung, Personalmanagement sowie Informations- und Kommunikationstechniken in Situationsaufgaben. Der dritte Teil ist eine technikbezogene Projektarbeit mit Fachgespräch.
Wie viele Punkte braucht man zum Bestehen?
Jede Prüfungsleistung muss mit mindestens 50 Punkten bewertet sein, das entspricht der Note 4,4. Ein Ausgleich zwischen den Leistungen ist nicht vorgesehen. Nur in Teil A kann eine mangelhafte schriftliche Leistung unter Bedingungen durch eine mündliche Ergänzungsprüfung verbessert werden.
Wie wird die Gesamtnote berechnet?
Aus den Bewertungen der drei Prüfungsteile wird das gewichtete Mittel gebildet: Teil A 30 %, Teil B 30 %, technikbezogener Teil 40 %. Die Gesamtpunktzahl wird kaufmännisch auf eine ganze Zahl gerundet und mit dem Bewertungsschlüssel in eine Note umgerechnet.
Was passiert, wenn ich einen Prüfungsteil nicht bestehe?
Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden. Meldet man sich innerhalb von zwei Jahren zur Wiederholung an, lassen sich auf Antrag bereits ausreichende Einzelleistungen anrechnen. Fällt das projektarbeitsbezogene Fachgespräch durch, braucht es bei der Wiederholung eine neue Projektarbeit.
Wann sind die Prüfungstermine 2026 und 2027?
Bundeseinheitlich liegen Teil A am 22./23. Oktober 2026 und am 24./25. Februar 2027, Teil B am 28./29. Oktober 2026 und am 3./4. März 2027. Wann man sich anmelden muss, legt jede IHK selbst fest; bei den hier ausgewerteten IHK sind die Fristen für den Herbst 2026 abgelaufen (Stand Oktober 2026). Aktuelle Termine zeigt der Prüfungskalender der DIHK-Bildungs-gGmbH, verbindlich ist die Auskunft der zuständigen IHK.
Was kostet die Prüfung?
Die Gebühren setzt jede IHK selbst fest. Die IHK Darmstadt nennt zurzeit 1.080 Euro für alle drei Prüfungsteile (375, 475 und 230 Euro), die IHK Hannover 460 Euro je Prüfungsteil (Stand 15.07.2026). Einzelheiten und Fördermöglichkeiten behandelt der Ratgeber zu Kosten und Förderung.
Welche Hilfsmittel sind in der schriftlichen Prüfung erlaubt?
Nach der DIHK-Liste (gültig ab 1. Januar 2025) sind Schreibmaterial, Lineal, ein netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner und die von der IHK gestellte Formelsammlung zugelassen, je nach Prüfungsbereich außerdem unkommentierte Gesetzestexte. Welche Fassung gilt, teilt die IHK mit der Einladung mit.
Quellen
- Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Technischer Betriebswirt/Geprüfte Technische Betriebswirtin (TBetrWPrV), gesetze-im-internet.de (abgerufen am 11. Oktober 2026)
- DIHK-Bildungs-gGmbH: Technische Betriebswirte (Übersichtsseite mit Downloads) (abgerufen am 11. Oktober 2026)
- DIHK-Bildungs-gGmbH: Bundeseinheitliche Prüfungstermine Geprüfte Technische Betriebswirte (abgerufen am 11. Oktober 2026)
- DIHK-Bildungs-gGmbH: Prüfungsablauf Geprüfte Technische Betriebswirte (abgerufen am 11. Oktober 2026)
- DIHK-Bildungs-gGmbH: Strukturierung der schriftlichen Prüfung (abgerufen am 11. Oktober 2026)
- DIHK-Bildungs-gGmbH: Informationen für Prüfungsteilnehmer (abgerufen am 11. Oktober 2026)
- DIHK-Bildungs-gGmbH: Zugelassene Hilfsmittel (gültig ab 1. Januar 2025) (abgerufen am 11. Oktober 2026)
- IHK Köln: Geprüfte Technische Betriebswirte (abgerufen am 11. Oktober 2026)
- IHK Darmstadt: Technische/-r Betriebswirt/-in (abgerufen am 11. Oktober 2026)
- IHK Hannover: Technische/-r Betriebswirt/-in (geprüfte/-r), Stand 15.07.2026 (abgerufen am 11. Oktober 2026)
- IHK Berlin: Technische(r) Betriebswirt(in) – Prüfung (abgerufen am 11. Oktober 2026)
- IHK-Merkblatt „Management und Führung“ (Technischer Betriebswirt), ihk.de (abgerufen am 11. Oktober 2026)
Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich sind die Prüfungsverordnung und die Auskunft der zuständigen Industrie- und Handelskammer.