Ratgeber · Prüfung
Projektarbeit Technischer Betriebswirt: Themen, Ablauf, Regeln
Die Projektarbeit bildet zusammen mit Präsentation und Fachgespräch den dritten und letzten Prüfungsteil des Geprüften Technischen Betriebswirts. Sie ist eine schriftliche Hausarbeit, die innerhalb von 30 Kalendertagen entsteht und anschließend mündlich verteidigt wird. Die Prüfungsverordnung legt den Rahmen fest, Umfang, Form und Abgabe regelt aber jede IHK für sich. Diese Seite trennt beides und nennt, bei welcher IHK welche Regel nachgelesen wurde (Stand Oktober 2026).
TBW-Trainer RedaktionStand 11. Oktober 202612 Min. Lesezeit
Das Wichtigste in Kürze
| Frage | Kurze Antwort |
|---|---|
| Wo steht die Projektarbeit in der Prüfung? | Im dritten Prüfungsteil, dem „Fachübergreifenden technikbezogenen Prüfungsteil“, erst nach bestandenen Teilen A und B (§ 3 Abs. 4). |
| Wer legt das Thema fest? | Der Prüfungsausschuss; er soll Vorschläge der Teilnehmenden berücksichtigen (§ 6 Abs. 2). |
| Wie lange dauert die Bearbeitung? | 30 Kalendertage (§ 6 Abs. 2). |
| Wie umfangreich ist die Arbeit? | Die Seitenzahl legt die IHK fest; in den gelesenen Merkblättern sind es 25 bis 30 Seiten Textteil (eine IHK: 20 bis 30). |
| Wie läuft die mündliche Prüfung ab? | Präsentation höchstens 15 Minuten, Fachgespräch in der Regel 30, höchstens 45 Minuten (§ 6 Abs. 3). Das Fachgespräch findet nur statt, wenn die Projektarbeit mindestens ausreichend war (§ 6 Abs. 4). |
| Wie wird bewertet? | Projektarbeit zwei Drittel, Fachgespräch mit Präsentation ein Drittel (§ 8 Abs. 4). Der Teil zählt 40 Prozent der Gesamtnote; in beiden Leistungen sind mindestens 50 Punkte nötig. |
| Befreiung möglich? | Nein (§ 7). |
| Was gilt bei Nichtbestehen? | Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden (§ 11 Abs. 1). Wurde das Fachgespräch nicht bestanden, gibt es für die Wiederholung eine neue Projektarbeit (§ 11 Abs. 3). |
Wo die Projektarbeit im Prüfungsablauf steht
Die Prüfung gliedert sich in drei Teile: „Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess“, „Management und Führung“ und den „Fachübergreifenden technikbezogenen Prüfungsteil“ (§ 3 Abs. 1). Nur der dritte besteht aus einer Projektarbeit mit Fachgespräch. Er kommt zeitlich zuletzt: Er darf erst nach erfolgreichem Abschluss der beiden anderen Teile durchgeführt werden, und mit ihm soll spätestens ein Jahr danach begonnen werden (§ 3 Abs. 4 und 5).
Die Projektarbeit hat damit ein erhebliches Gewicht: Der Teil zählt 40 Prozent der Gesamtnote, die beiden anderen je 30 Prozent. Bestanden ist die Prüfung nur, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens 50 Punkte erreicht wurden (§ 9 Abs. 1). Eine schwache Projektarbeit lässt sich also nicht durch ein gutes Fachgespräch ausgleichen, und umgekehrt. Eine Befreiung von diesem Teil ist ausgeschlossen (§ 7).
Was die Verordnung zu Thema und Inhalt verlangt
Im technikbezogenen Prüfungsteil soll nachgewiesen werden, dass „komplexe, praxisorientierte Problemstellungen an der Schnittstelle der technischen und kaufmännischen Funktionsbereiche im Betrieb“ erfasst, dargestellt, beurteilt und gelöst werden können (§ 6 Abs. 1). Gefragt ist also ein Problem mit technischen und betriebswirtschaftlichen Seiten und eine begründete Lösung dafür.
Das inhaltliche Feld steckt die Verordnung so ab:
- Die Themenstellung kann alle Prüfungsanforderungen der Paragrafen 4 und 5 umfassen, also die Gebiete aus Teil A (Volks- und Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen, Finanzierung und Investition, Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft) und aus Teil B (Organisation und Unternehmensführung, Personalmanagement, Informations- und Kommunikationstechniken).
- Sie soll die Fachrichtung und die betriebliche Praxis der geprüften Person einbeziehen, insbesondere betriebs-, fertigungs-, produktions- oder verfahrenstechnische Kenntnisse.
Konkrete Themen nennt die Verordnung nicht; sie ergeben sich aus dem Betrieb und werden vom Prüfungsausschuss festgelegt.
Themenvorschlag und Themeneinreichung
Nach der Verordnung stellt der Prüfungsausschuss das Thema und soll „Vorschläge der zu prüfenden Person“ berücksichtigen (§ 6 Abs. 2). In der Praxis verlangen die IHKs deshalb vor der Themenvergabe eigene Vorschläge. Wie das genau abläuft, ist je Kammer verschieden:
- IHK Nord Westfalen: bis zu zwei Vorschläge mit Kurzbeschreibung und Grobgliederung, je Thema höchstens zwei DIN-A4-Seiten, hochgeladen im Online-Portal. Den Termin nennt die IHK nach Anmeldeschluss per E-Mail; das endgültige Thema folgt nach bestandenen Teilen A und B.
- IHK Südlicher Oberrhein (Freiburg), Stand November 2025: ebenfalls zwei Vorschläge (je Thema höchstens zwei Seiten) als getrennte PDF-Dateien; daraus muss Gegenstand und Ziel der Arbeit hervorgehen.
- IHK Darmstadt: zwei Vorschläge ausschließlich auf dem IHK-Formblatt, mit deutlichem Praxis- bzw. Firmenbezug.
- IHK München: verbindliches Formblatt, per E-Mail. In einer Handreichung (Datei von März 2025) stehen als Fristen der 30. April (Sommerlauf) und der 20. November (Herbstlauf).
Der Ausschuss übernimmt nach den Merkblättern der IHK Südlicher Oberrhein und der IHK Nord Westfalen einen der Vorschläge, verlangt Nachbesserung oder passt ihn an. Sind beide ungeeignet, stellt er selbst ein Thema. Fristen und Verfahren können sich ändern; maßgeblich ist das aktuelle Merkblatt der zuständigen IHK.
Was an einem Thema geprüft wird
Mehrere Kammern betonen ähnliche Anforderungen:
- Das Problem liegt an der Schnittstelle von Technik und Betriebswirtschaft und stammt aus der eigenen beruflichen Praxis.
- Verlangt ist eine eigene Entscheidungsgrundlage, kein Erfahrungsbericht. Die IHK München hält es für „nicht zielführend“, eine bereits geplante, beschlossene oder umgesetzte Maßnahme nachzuerzählen und nachträglich zu rechtfertigen; der Vorschlag soll auch für Außenstehende nachvollziehbar sein.
- Themen aus dem privaten Umfeld und rein theoretische Themen sind nach der IHK München ausgeschlossen.
- Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie personenbezogene Daten gehören nicht in die Arbeit; sensible Zahlen lassen sich durch branchenübliche Werte oder nachvollziehbare Annahmen ersetzen (IHK München).
Zur Formulierung gibt die IHK München Muster vor, etwa „Betriebswirtschaftliche Überprüfung der Vorteilhaftigkeit einer Ersatz-/Erweiterungs-/Neuinvestition in …“. Das ist ein Formulierungsmuster einer einzelnen Kammer, keine Liste möglicher Prüfungsthemen. Muster-Projektarbeiten gibt es auf dieser Seite nicht.
Bearbeitungszeit, Umfang und Form
Die Bearbeitungszeit beträgt nach der Verordnung 30 Kalendertage (§ 6 Abs. 2). Die IHK Darmstadt schreibt in ihrem Kriterienkatalog „höchstens 30 Kalendertage“. Bei der Umfangsvorgabe überlässt die Verordnung die Festlegung dem Prüfungsausschuss („soll den Umfang der Arbeit begrenzen“). Deshalb unterscheiden sich die Vorgaben der Kammern:
| IHK (Quelle) | Textteil | Schrift und Abstand | Exemplare / Abgabe |
|---|---|---|---|
| IHK Südlicher Oberrhein, Stand November 2025 | 25 bis 30 Seiten; Anhang bis zu zehn Seiten | Times New Roman oder Arial, 12 pt, 1½-zeilig, einseitig | 3 Exemplare in Papierform und PDF per E-Mail; Poststempel bzw. Eingangsstempel der IHK maßgeblich |
| IHK Darmstadt (Kriterienkatalog) | 25 bis 30 Seiten | Arial, 12 pt, 1,5-zeilig, einseitig | 3 Exemplare, geheftet oder gebunden, zusätzlich PDF; maßgeblich ist der Eingang bei der IHK, nicht der Poststempel |
| IHK Nord Westfalen (Merkblatt Projektarbeit) | 20 bis höchstens 30 Seiten | Arial, 11 pt, 1½-zeilig, einseitig | 3 Exemplare zusätzlich zum Upload im Online-Portal; maßgeblich sind Upload-Datum und Poststempel |
Auch die IHK München nennt in einer Handreichung (Datei von März 2025) einen „auf 35 Seiten begrenzten Umfang“. Die Tabelle zeigt vor allem eines: Schon bei Seitenzahl, Schriftgröße und Fristberechnung weichen die Kammern voneinander ab. Die Formalien stehen im Merkblatt der zuständigen IHK.
Bestandteile und Aufbau
Die gelesenen Merkblätter nennen übereinstimmend Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Textteil, Literaturverzeichnis und eine unterschriebene Erklärung zur selbstständigen Anfertigung. Die IHK Südlicher Oberrhein gibt für den Textteil etwa 10 Prozent Einleitung, 80 Prozent Hauptteil und 10 Prozent Schlussteil vor; die IHK Darmstadt verlangt mindestens zwei geeignete betriebswirtschaftliche Instrumentarien zur Begründung der Lösung. Das sind Vorgaben einzelner Kammern.
Selbstständigkeit, Plagiat und KI
Die Merkblätter der IHK Südlicher Oberrhein, der IHK Darmstadt und der IHK Nord Westfalen verlangen jeweils eine unterschriebene Versicherung, dass die Arbeit selbstständig angefertigt wurde. Die IHK Südlicher Oberrhein geht weiter: Ihre Mustererklärung enthält die Versicherung, dass keine IT-/KI-gestützten Schreibwerkzeuge genutzt wurden, und die Zustimmung zu einer Plagiatsprüfung und einer Prüfung auf KI-Einsatz. Ein Plagiat führt dort zur Bewertung „ungenügend“ (null Punkte), in schweren Fällen kann die gesamte Prüfung mit ungenügend bewertet werden. Wie andere Kammern mit KI-Werkzeugen umgehen, ist nicht einheitlich geregelt; das Merkblatt der eigenen IHK ist hier maßgeblich.
Wie die Projektarbeit bewertet wird
Die Verordnung schreibt nur vor, dass jede Prüfungsleistung mit Punkten bewertet wird und mindestens 50 Punkte nötig sind. Die Kriterien legen die Kammern in ihren Merkblättern fest. Gemeinsam sind in den gelesenen Unterlagen fünf Gesichtspunkte: die Übereinstimmung mit dem gestellten Thema, Aufbau und Struktur, inhaltliche Bearbeitung, eigene gedankliche Leistung und die Einhaltung der formalen Vorgaben.
Die IHK Südlicher Oberrhein nennt dafür eine ungefähre Gewichtung:
| Kriterium | ungefähre Gewichtung |
|---|---|
| Einhalten der formalen Vorgaben | ca. 10 % |
| Aufbau und Struktur | ca. 20 % |
| Inhaltliche Bearbeitung | ca. 35 % |
| Eigene gedankliche Leistung | ca. 35 % |
Auffällig ist, wie viel Gewicht die eigene Leistung hat: Verlangt wird eine begründete Entscheidungsgrundlage für ein tatsächliches Problem, in der Aufwand und Nutzen der erarbeiteten Lösung gegenübergestellt werden. Bei anderen Kammern ist die Gewichtung anders oder nicht veröffentlicht. „Ausreichend“ entspricht nach dem vereinfachten Notenschlüssel der BIBB-Zeugniserläuterung 50 bis 66 Punkten; mit 49 Punkten oder weniger ist die Leistung nicht bestanden.
Präsentation und Fachgespräch
Ausgehend von der Projektarbeit folgt ein projektarbeitsbezogenes Fachgespräch einschließlich einer Präsentation. Dabei soll nachgewiesen werden, dass Berufswissen in betriebstypischen Situationen angewendet und sachgerechte Lösungen im Sinne der Unternehmenspolitik erarbeitet werden können (§ 6 Abs. 3). Die Zeiten sind in der Verordnung festgelegt:
- Die Präsentation soll nicht länger als 15 Minuten dauern.
- Das Fachgespräch soll in der Regel 30 Minuten dauern, aber nicht länger als 45 Minuten.
- Das Fachgespräch ist nur zu führen, wenn die Projektarbeit mindestens ausreichend bewertet wurde (§ 6 Abs. 4).
Die Bewertung des Fachgesprächs mit Präsentation geht mit einem Drittel in den Prüfungsteil ein. Die IHK Südlicher Oberrhein ergänzt, dass die Bewertungen der einzelnen Bestandteile zu einer Note zusammengefasst werden und der Inhalt doppeltes Gewicht hat. Dort findet das Fachgespräch in der Regel frühestens zehn Wochen nach dem Abgabetermin der Projektarbeit statt, weil Korrektur und Bewertung Zeit brauchen. Das ist die Angabe einer Kammer und kein Verordnungswert.
Technik und Handout
Zur Ausstattung nennen die Merkblätter Beamer oder Monitor, Flipchart und Metaplanwand. Ein Notebook ist bei der IHK Darmstadt und der IHK Nord Westfalen selbst mitzubringen; beide empfehlen ein Handout als Rückfalloption. Für Funktionsstörungen ist nach dem Merkblatt der IHK Darmstadt der Prüfling verantwortlich.
Projektarbeit ohne Unternehmen: ist das möglich?
Die Verordnung verlangt eine „praxisorientierte Projektarbeit mit sowohl technischem als auch kaufmännischem Hintergrund“ und einen Bezug zur betrieblichen Praxis der geprüften Person (§ 3 Abs. 2, § 6 Abs. 1). Die Merkblätter setzen daher in der Regel einen betrieblichen Bezug voraus; die IHK Darmstadt spricht von einem deutlichen Firmenbezug, die IHK München schließt Themen aus dem Privatbereich aus.
Für Teilnehmende ohne passendes Unternehmen finden sich zwei Hinweise:
- Die IHK Südlicher Oberrhein lässt den Prüfungsausschuss ein Thema stellen, wenn kein geeigneter Vorschlag möglich ist; begründet werden muss das, genannt werden etwa fehlendes Arbeitsverhältnis oder eine Selbstständigkeit ohne geeignetes Thema. Bezieht sich ein Vorschlag auf ein fiktives Unternehmen, empfiehlt die Kammer einen entsprechenden Hinweis auf Vorschlag und Arbeit.
- Bei der IHK Nord Westfalen erhält ein Prüfungsteilnehmer ohne eingereichten Vorschlag eine Themenstellung durch den Prüfungsausschuss.
Ob und wie ein fiktives oder fremdes Unternehmen zugelassen wird, entscheidet jede IHK selbst. Wer ohne eigenes Unternehmen antreten will, fragt vor der Anmeldung bei der zuständigen IHK nach.
Nicht bestanden: Wiederholung
Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden (§ 11 Abs. 1). Für den technikbezogenen Teil gilt zusätzlich:
- Fällt die Projektarbeit unter die Bestehensgrenze von 50 Punkten, entfällt das Fachgespräch (§ 6 Abs. 4); der Prüfungsteil ist nicht bestanden. Die IHK Nord Westfalen weist darauf hin, dass für die Wiederholung der Projektarbeit erneut zwei Themenvorschläge einzureichen sind.
- Ist das Fachgespräch nicht bestanden, muss für die Wiederholungsprüfung die Projektarbeit „ebenfalls als neue Aufgabe gestellt werden“ (§ 11 Abs. 3). Man schreibt dann also eine neue Arbeit zu einem neuen Thema.
- Wer sich innerhalb von zwei Jahren nach dem nicht bestandenen Prüfungsteil zur Wiederholung anmeldet, kann auf Antrag von einzelnen Prüfungsleistungen befreit werden, sofern die früheren Leistungen ausgereicht haben (§ 11 Abs. 2).
Wie diese Regelungen im Einzelfall zusammenwirken, etwa bei einer ausreichenden Projektarbeit und einem nicht bestandenen Fachgespräch, klärt die zuständige IHK im Zulassungs- und Anmeldeverfahren.
Wie diese Plattform dazu passt
Projektarbeit und Fachgespräch sind nicht Gegenstand dieser Plattform; hier gibt es dafür weder Muster noch Beispielarbeiten. Sie bereitet auf die beiden anderen Prüfungsteile vor: Teil A mit Prüfungsaufgaben aus den Jahrgängen 2017 bis 2026 und Teil B mit dem Fallstudien-Training. Erst nach bestandenen Teilen A und B kann der technikbezogene Teil mit der Projektarbeit abgelegt werden. Hinweise zur Zulassung stehen im Ratgeber Voraussetzungen, den gesamten Ablauf erklärt der Ratgeber Prüfung. Wer ein Konto anlegen möchte, kann sich hier registrieren.
Merksatz: Die Verordnung gibt Rahmen, Zeiten und Gewichtung vor – Seitenzahl, Form, Fristen und Abgabeart bestimmt die zuständige IHK. Deren aktuelles Merkblatt gilt.
Häufige Fragen
Wie lange hat man Zeit für die Projektarbeit beim Technischen Betriebswirt?
Die Bearbeitungszeit beträgt nach der Prüfungsverordnung 30 Kalendertage. Einzelne IHKs formulieren im Merkblatt „höchstens 30 Kalendertage“. Wann die Frist beginnt und was als rechtzeitige Abgabe gilt, legt die zuständige IHK fest.
Wie viele Seiten muss die Projektarbeit haben?
Die Verordnung nennt keine Seitenzahl, sie sagt nur, dass der Prüfungsausschuss den Umfang begrenzen soll. In den gelesenen Merkblättern der IHK Südlicher Oberrhein und der IHK Darmstadt sind es 25 bis 30 Seiten Textteil, bei der IHK Nord Westfalen 20 bis höchstens 30. Die Vorgabe der eigenen IHK gilt.
Muss ich ein Thema für die Projektarbeit selbst vorschlagen?
Das Thema stellt der Prüfungsausschuss, er soll Vorschläge aber berücksichtigen. Die IHKs fordern dafür meist zwei Themenvorschläge mit Kurzbeschreibung und Gliederung an. Wer keinen Vorschlag einreicht oder wessen Vorschläge abgelehnt werden, bekommt ein Thema vom Ausschuss zugewiesen.
Wie lange dauern Präsentation und Fachgespräch?
Die Präsentation soll nicht länger als 15 Minuten dauern. Das Fachgespräch soll in der Regel 30 Minuten dauern, aber nicht länger als 45 Minuten. Beides ist in der Prüfungsverordnung geregelt.
Zählt die Projektarbeit mehr als das Fachgespräch?
Ja. Innerhalb des technikbezogenen Prüfungsteils zählt die Projektarbeit zwei Drittel, das Fachgespräch mit Präsentation ein Drittel. Der gesamte Teil geht mit 40 Prozent in die Gesamtnote ein. In beiden Leistungen sind mindestens 50 Punkte nötig.
Kann ich von der Projektarbeit befreit werden?
Nein. Die Verordnung schließt eine Befreiung von der Projektarbeit und vom projektarbeitsbezogenen Fachgespräch ausdrücklich aus. Das gilt unabhängig von früheren Abschlüssen.
Was passiert, wenn ich das Fachgespräch nicht bestehe?
Der Prüfungsteil ist dann nicht bestanden und kann zweimal wiederholt werden. Für die Wiederholung muss nach der Verordnung auch die Projektarbeit als neue Aufgabe gestellt werden; es entsteht also eine neue Arbeit zu einem neuen Thema.
Geht die Projektarbeit ohne Unternehmen?
Die Merkblätter setzen in der Regel einen betrieblichen Bezug voraus. Manche IHKs sehen für Teilnehmende ohne geeignetes Thema vor, dass der Prüfungsausschuss ein Thema stellt, oder erlauben ein fiktives Unternehmen mit entsprechendem Hinweis. Das ist je IHK verschieden und sollte vor der Anmeldung geklärt werden.
Wann beginnt die Projektarbeit im Prüfungsablauf?
Erst nach erfolgreichem Abschluss der Teile A und B, spätestens ein Jahr danach soll sie beginnen. Die Termine nennt die zuständige IHK.
Quellen
- Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Technischer Betriebswirt/Geprüfte Technische Betriebswirtin (TBetrWPrV) – § 6 Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil (abgerufen am 11. Oktober 2026)
- TBetrWPrV – § 3 Gliederung und Durchführung der Prüfung (abgerufen am 11. Oktober 2026)
- TBetrWPrV – § 7 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen (abgerufen am 11. Oktober 2026)
- TBetrWPrV – § 8 Bewerten der Prüfungsleistungen (abgerufen am 11. Oktober 2026)
- TBetrWPrV – § 9 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote (abgerufen am 11. Oktober 2026)
- TBetrWPrV – § 11 Wiederholung der Prüfung (abgerufen am 11. Oktober 2026)
- TBetrWPrV – §§ 4 und 5 (Prüfungsanforderungen Teil A und Teil B) (abgerufen am 11. Oktober 2026)
- IHK Südlicher Oberrhein (Freiburg): Hinweise zur Projektarbeit, Gepr. Technischer Betriebswirt, Stand November 2025 (abgerufen am 11. Oktober 2026)
- IHK Nord Westfalen: Merkblatt zur Erstellung einer Projektarbeit und Vorbereitung des Fachgesprächs Gepr. Technische/-r Betriebswirt/-in (abgerufen am 11. Oktober 2026)
- IHK Nord Westfalen: Seite Technischer Betriebswirt (Themenvorschläge, Fristen, Fachgespräch) (abgerufen am 11. Oktober 2026)
- IHK Darmstadt: Kriterienkatalog für die Projektarbeit und das projektarbeitsbezogene Fachgespräch, Geprüfte/r Technische/r Betriebswirt/in (abgerufen am 11. Oktober 2026)
- IHK München: Hilfestellung zur Themeneinreichung für die Projektarbeit, Geprüfte(r) Technische(r) Betriebswirt(in) (abgerufen am 11. Oktober 2026)
- BIBB: Zeugniserläuterung Geprüfter Technischer Betriebswirt/Geprüfte Technische Betriebswirtin (vereinfachter Notenschlüssel) (abgerufen am 11. Oktober 2026)
Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich sind die Prüfungsverordnung und die Auskunft der zuständigen Industrie- und Handelskammer.