Die schriftlichen Prüfungen zum Geprüften Technischen Betriebswirt (Teil A und Teil B) lassen sich planen, wenn Termine, Zeiten und Hilfsmittel feststehen. Dieser Beitrag nennt zuerst die belegten Rahmenbedingungen und macht danach Vorschläge für Reihenfolge, Wochenrhythmus und Klausurtechnik. Die Vorschläge sind Erfahrungsregeln, keine Vorgaben der Prüfungsverordnung. Stand der Angaben: Oktober 2026.
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Wann wird geprüft? | Die bundeseinheitlichen schriftlichen Termine liegen zweimal im Jahr, im Frühjahr (Februar/März) und im Herbst (Oktober/November). Nicht jede IHK bietet jeden Termin an. |
| Was wird geschrieben? | Teil A: vier Klausuren an zwei Tagen. Teil B: zwei Situationsaufgaben mit je vier bis fünf Stunden, etwa eine Woche später. |
| Was darf mit? | Schreibmaterial, Lineal, netzunabhängiger und nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner, je Bereich unkommentierte Gesetzestexte. Die Formelsammlung stellt die IHK. |
| Womit anfangen? | Empfehlung: Rechnungswesen, dann Finanzierung und Investition, dann Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft, parallel Volks- und Betriebswirtschaftslehre. Danach Teil B. |
| Wie üben? | Mit Prüfungsaufgaben früherer Jahrgänge unter Zeitlimit, ehrlich ausgewertet nach Kernpunkten und Punkten. |
| Wie viel Punkte reichen? | Mindestens 50 Punkte in jeder Prüfungsleistung. Ein Ausgleich zwischen Bereichen ist nicht vorgesehen. |
Teil A prüft vier Bereiche schriftlich: Aspekte der allgemeinen Volks- und Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen, Finanzierung und Investition sowie Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft. Die Verordnung nennt Mindestzeiten von 1,5 Stunden für den ersten und je 3 Stunden für die übrigen Bereiche. Die IHK Darmstadt gibt 90 und dreimal 180 Minuten an, verteilt auf zwei Tage.
Teil B besteht aus zwei schriftlichen Situationsaufgaben mit Schwerpunkt Personalmanagement und Informations- und Kommunikationstechniken, jeweils vier bis fünf Stunden. Dazu kommt ein situationsbezogenes Fachgespräch. Die Termine für Teil B liegen nach dem bundeseinheitlichen Terminplan rund eine Woche nach Teil A. Teil B darf erst nach dem Ablegen von Teil A stattfinden, bestanden sein muss Teil A dafür laut IHK Darmstadt nicht.
Bestanden ist, wer in allen Prüfungsleistungen mindestens 50 Punkte erreicht. Das verlangt Gleichmäßigkeit. Anmeldefristen legt jede IHK fest, bei der IHK Darmstadt lag sie für den Herbsttermin 2026 am 1. Juli. Rückwärts vom Prüfungstermin zu planen, ist deshalb sinnvoll.
Nach der Liste „Zugelassene Hilfsmittel für bundeseinheitliche Prüfungen“ der DIHK-Bildungs-gGmbH (Eintrag für Geprüfte Technische Betriebswirte, gültig ab 1. Januar 2025) sind in allen Prüfungsbereichen dokumentenechtes Schreibmaterial, ein Lineal, ein netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner und die „Formelsammlung für kaufmännische Abschlüsse nach BBiG“ zugelassen. Die Formelsammlung stellt die IHK zur Verfügung. Gesetzestexte sind je Bereich zusätzlich erlaubt:
| Prüfungsbereich | Gesetzestexte laut Liste (insbesondere) |
|---|---|
| Volks- und Betriebswirtschaftslehre | keine zusätzlichen genannt |
| Rechnungswesen | Aktiengesetz, Handelsgesetzbuch, Steuergesetze mit Durchführungsverordnungen |
| Finanzierung und Investition | Bürgerliches Gesetzbuch, Handelsgesetzbuch, GmbH-Gesetz, Aktiengesetz |
| Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft | Bürgerliches Gesetzbuch, Handelsgesetzbuch |
| 1. und 2. Situationsaufgabe (Teil B) | Arbeitsgesetze, Betriebsverfassungsgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch, Handelsgesetzbuch, GmbH-Gesetz, Aktiengesetz, DS-GVO, Bundesdatenschutzgesetz |
Statt einzelner Gesetze sind Gesetzessammlungen erlaubt, die sie enthalten. Es dürfen nur unkommentierte Fassungen verwendet werden. Klebezettel, Unterstreichungen und Normenverweise sind zulässig. Als Rechtsstand gilt für die Frühjahrsprüfung der 31. Dezember des Vorjahres, für die Herbstprüfung der 1. Januar des laufenden Jahres, bei den Steuergesetzen jeweils der 31. Dezember des Vorjahres.
Nach Angabe der IHK Karlsruhe ist eine selbst mitgebrachte Formelsammlung nicht zulässig. Dort gilt auch: Eigene Erläuterungen, Lösungsschemata und eingelegte Blätter in der Gesetzessammlung sind nicht erlaubt. Die Liste kann sich ändern, deshalb vor dem Termin die aktuelle Fassung und die Hinweise der eigenen IHK prüfen.
Die Verordnung schreibt keine Lernreihenfolge vor. Die folgende Reihenfolge ist eine Empfehlung auf Grundlage der Prüfungsinhalte, ohne Quellenbeleg:
Teil B baut auf Teil A auf, denn die Situationsaufgaben werden nach der Verordnung unter Berücksichtigung der Inhalte aus Teil A gestellt. Ob Teil A und B im selben Termin sinnvoll sind oder nacheinander, hängt von der verfügbaren Lernzeit ab. Die zuständige IHK nennt die Anmeldemöglichkeiten.
Eine feste Stundenzahl gibt es nicht. Als Orientierung nennt der Deutsche Qualifikationsrahmen für den gesamten Abschluss durchschnittlich 800 Stunden Selbststudium. Ein Beispiel für etwa zehn Stunden pro Woche, das sich an den eigenen Alltag anpassen lässt:
Über die gesamte Vorbereitung bietet sich ein Dreiklang an: zuerst Stoff aufbauen (grob die Hälfte der Zeit), dann gezielt Aufgaben je Themengebiet üben (gut ein Viertel), in den letzten Wochen komplette Klausuren unter Prüfungsbedingungen (der Rest). Die Anteile sind Richtwerte, keine Vorgabe.
Aufgaben früherer Jahrgänge zeigen, wie Aufgaben gestellt und Punkte verteilt werden. So lässt sich damit arbeiten:
Weil jeder Bereich für sich 50 Punkte braucht und die Ergänzungsprüfung nur bei höchstens einem mangelhaften Bereich offensteht, ist ein Sicherheitsabstand zur 50-Punkte-Grenze in jedem Fach das Ziel. Auf dieser Plattform gibt es dafür Prüfungsaufgaben der Jahrgänge 2017 bis 2026 mit nachvollziehbarem Lösungsweg und Selbsteinschätzung nach Kernpunkten, „Nochmal üben“ und einem Prüfungsmodus. Die Situationsaufgaben aus Teil B lassen sich im Fallstudien-Training an ganzen Fällen üben.
Die DIHK-Bildungs-gGmbH veröffentlicht eine Orientierungshilfe zu Operatoren in Prüfungsaufgaben. Sie ordnet jedem Verb die erwartete Leistung und einen typischen Fehler zu. Ein Auszug in eigenen Worten:
| Operator | Erwartet wird | Typischer Fehler |
|---|---|---|
| nennen | stichwortartige Wiedergabe | geforderte Anzahl nicht beachtet |
| definieren | präzise Begriffsbestimmung | mit einer Erklärung vermischt |
| erläutern | Sinnzusammenhang in eigenen Worten | nur Schlagworte |
| erklären | Ursache und Wirkung (warum, weshalb) | Begründung fehlt |
| beschreiben | sachliche, geordnete Darstellung | unklarer Umfang |
| berechnen | Rechenweg und Ergebnis | Einheiten fehlen |
| anwenden | Regel auf die Situation übertragen | Norm nicht genannt |
| analysieren | Elemente herausarbeiten | keine Kriterien |
| vergleichen | Gemeinsamkeiten und Unterschiede | Vergleich ohne Maßstab |
| beurteilen | wertende Entscheidung | Bewertung ohne Maßstab |
Die Hilfe ist eine Orientierung. Was in einer Aufgabe verlangt wird, steht in der Aufgabe selbst. Beim Üben lohnt es sich, den Operator zu markieren und die Antwort daran auszurichten.
Zusammenfassungen eignen sich für den ersten Überblick und die Wiederholung, Karteikarten für Definitionen, Formeln und Normen. Entscheidend sind Aufgaben, denn die Prüfung verlangt Anwendung. Die Gesetzessammlung sollte schon im Lernen genutzt werden, mit denselben Klebezetteln und Unterstreichungen, die später erlaubt sind. Auf dieser Plattform stehen Zusammenfassungen zu allen sechs Prüfungsfächern und eine Formelsammlung zum Üben bereit. Sie ersetzen nicht die Formelsammlung, die die IHK in der Prüfung stellt. Im Bereich Extras rechnet der Bestehensrechner für Teil A durch, wann eine Ergänzungsprüfung möglich ist.
Wie die schriftlichen Teile einzuordnen sind, steht im Ratgeber zur Prüfung und im Ratgeber zu den Situationsaufgaben. Wer die Plattform zunächst ansehen möchte, kann sich dort registrieren.
Eine Vorgabe gibt es nicht. Der Deutsche Qualifikationsrahmen nennt für Vorbereitungslehrgänge im Durchschnitt 1 bis 2 Jahre in Teilzeit. Dazu kommen die Anmeldefristen der zuständigen IHK, bei der IHK Darmstadt lag die Frist für den Herbsttermin 2026 am 1. Juli.
Die Verordnung gibt keine Reihenfolge vor. Empfehlenswert ist, mit dem rechnerischen Fundament zu beginnen, also Rechnungswesen, danach Finanzierung und Investition, Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft sowie Volks- und Betriebswirtschaftslehre. Teil B folgt, weil er auf Teil A aufbaut.
Nach der Hilfsmittelliste stellt die IHK die Formelsammlung zur Verfügung. Die IHK Karlsruhe weist ausdrücklich darauf hin, dass eine eigene Formelsammlung nicht mitgebracht werden darf. Maßgeblich ist die Auskunft der zuständigen IHK.
Je nach Prüfungsbereich nennt die Liste unter anderem HGB, BGB, Aktiengesetz, GmbH-Gesetz, Steuergesetze, Arbeitsgesetze, Betriebsverfassungsgesetz, DS-GVO und Bundesdatenschutzgesetz, auch als Gesetzessammlung. Sie muss unkommentiert sein, Klebezettel, Unterstreichungen und Normenverweise sind erlaubt.
Das hängt vom Vorwissen und vom Zeitraum ab. Der Deutsche Qualifikationsrahmen nennt für den gesamten Abschluss durchschnittlich 800 Stunden Selbststudium. Rechnerisch ergeben sich bei anderthalb Jahren gut 10 Stunden pro Woche, bei einem Jahr rund 15.
Für Definitionen, Formeln und Normen ja, für das Üben von Situationsaufgaben nicht. Die Prüfung verlangt Anwendung und Begründung, deshalb ersetzen Karteikarten das Lösen ganzer Aufgaben nicht.
Nach der Verordnung darf Teil B erst nach dem Ablegen von Teil A stattfinden. Die bundeseinheitlichen Termine liegen etwa eine Woche auseinander. Ob eine Anmeldung zu beiden Teilen im selben Termin möglich ist oder besser nacheinander erfolgt, klärt die zuständige IHK.
Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich sind die Prüfungsverordnung und die Auskunft der zuständigen IHK.
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